Verdächtig auf ewig

Eine Kolumne von Franziska Augstein

Der Bundestag hat neulich ein übles Gesetz verabschiedet. Bisher galt die überkommene Devise: Man kann nicht wegen derselben Tat zweimal angeklagt werden. Dieser Rechtsgrundsatz wurde abgeschafft, mit fadenscheiniger Begründung.

Im Bundestag, dem Zentrum der bundesdeutschen Demokratie, stehen mitunter Gesetze auf der Tagesordnung, die dem hohen Haus keine Ehre machen. Besonders brisant war, was anlässlich der Flick-Affäre geplant war. Zur Erinnerung: Ende der 1970er-Jahre kam ans Licht, dass der Flick-Konzern die CSU, die CDU, die FDP und sogar die SPD heimlich mit Spenden gepäppelt hatte, die nicht offiziell verbucht wurden. »Landschaftspflege« hat der zuständige Manager Eberhard von Brauchitsch das damals genannt.

Dem Flick-Konzern wurde ein Vermögen an Steuern erlassen, die er eigentlich zu entrichten gehabt hätte. Vor vierzig Jahren, Ende 1981, wollte der Bundestag – mit überwältigender Mehrheit der vom Flick-Konzern bedienten Parteien und ihrer fraktionsgebundenen Abgeordneten – ein Gesetz verabschieden, demzufolge es eine komplette Amnestie auf Steuerhinterziehung geben sollte, für alle und rückwirkend. Bloß und lediglich weil die Presse dieses ungeheuerliche Vorhaben öffentlich machte, ist es dazu nicht gekommen (siehe das kürzlich erschienene Buch von Dirk Koch: »Der Schützling. Stasi-Agent Adolf Kanter, Helmut Kohl, die Korruption und die größte Spionageaffäre der Bundesrepublik«, Dietz-Verlag. Für juristische Feinheiten im Hinblick auf das neue Gesetz siehe die jüngst auf SPIEGEL-Online publizierte Kolumne von Thomas Fischer).

Das war einer der Momente, da die Parteien und der Bundestag sich peinlich gemacht haben. Damals ging es darum, rückwirkend Steuerschulden zu erlassen, die Interessen der Parteien und einzelner Industrieller über die Interessen der Bürger und ihres Landes zu setzen. Das einzig Gute an dem damaligen Vorhaben: Es wurde nicht umgesetzt. Vor wenigen Tagen hat der Bundestag sich peinlich gemacht, weil er vorwärtsdenkend ein Gesetz verabschiedet hat, das ausgesprochen schlecht ist. Dieses Gesetz wurde vorab nicht genügend kritisiert. Also wurde Wirklichkeit, was sich für etliche Menschen als Albtraum erweisen wird.

Es geht um Straftaten. Bisher galt in Deutschland (das wurde aus dem antiken römischen Recht übernommen): Wer einmal freigesprochen wurde, kann wegen derselben Tat nicht wieder belangt werden. Wenige Ausnahmen werden gemacht; wenn gefälschte Dokumente zur Beweisfindung beitrugen, kann ein Prozess wieder aufgenommen werden, dies bloß als Beispiel. Bisher aber galt im Großen und Ganzen: Einmal freigesprochen, sind Angeklagte wirklich frei, können sich bemühen, ihr Leben wieder aufzunehmen.

Von nun an gilt das nicht mehr: Wer einmal wegen Mordes angeklagt, dann aber freigesprochen wurde, muss nun für den Rest seines Lebens mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens rechnen. Es kann auch plötzlich einem Menschen der wegen Diebstahls belangt, dann aber freigesprochen wurde, eine Anklage wegen Mordes ins Haus stehen, weil just an diesem Tag in derselben Umgebung ein Mensch getötet wurde, wo der Diebstahl sich zutrug.

Das Leben unschuldig Angeklagter wird durch einen Mordprozess aus der Bahn geworfen.

Wenn ein Mensch getötet wird, gibt es meistens Hinterbliebene, die wahrhaft untröstlich sind, die darauf aus sind, einen Täter dingfest machen zu lassen, Angehörige, die – verständlicherweise – wissen wollen, was genau passiert ist, die Details wissen wollen, um mit ihrer Trauer umgehen zu können. Der Bescheid »Der Täter ist unauffindbar« ist unerträglich.

Umgekehrt aber gibt es Unschuldige, die durch einen Prozess geschleift werden, obwohl sie die Tat nicht begangen haben. Sie haben sich in der Nähe des Opfers aufgehalten, sie haben möglicherweise ihre DNA hinterlassen. Aber sie haben nicht getötet. Das Leben solcher Menschen wird durch einen Mordprozess aus der Bahn geworfen. Zumal Unschuldige werden das natürliche Gefühl der inneren Scham, das mit einer solchen Anklage einhergeht, nie wieder los. Von der medialen Aufmerksamkeit gar nicht zu reden.

Das neue Gesetz setzt diese Menschen lebenslanger Angst aus. Das Gesetz wird begründet mit dem Argument, es könne ja neue forensische Erkenntnismöglichkeiten geben, die dann beachtet werden müssten. Nun ja, was soll das bringen? Eine jüngere Errungenschaft ist die DNA-Analyse. Fachleute sagen, die sei bloß bedingt aussagekräftig. Dies nicht bloß, weil die Beweissicherung mitunter tatsächlich so schlampig abläuft, wie man das in TV-Krimis sehen kann, sondern auch, weil es vorkommen kann, dass – sagen wir – ein Mann eine Frau anfasst und dann fortgeht, ohne sie zu ermorden.

Das neue Gesetz rechnet mit wissenschaftlichen Erfindungen, von denen noch nichts bekannt ist. Das neue Gesetz führt die Möglichkeit der Erfindungen wohl bloß an, um den bewährten Rechtsgrundsatz umzustoßen »ne bis in idem«, worin auf Deutsch zu lesen ist: nicht zweimal wegen derselben Sache.

Dahinter steckt ein sehr kluges altrömisches Verständnis von Rechtsfrieden. Die Devise »ne bis in idem« verweist indirekt auf zwei wichtige Dinge: Der Staat hat die Oberhoheit; wenn staatliche Gerichte entschieden haben, dann erübrigen sich über Generationen laufende Familienfehden. Dazu gehört, zum zweiten, die Vorstellung, dass die Rachegefühle Einzelner zurückstehen müssen hinter der Idee, dass die Unschuld letztlich mehr zählt als die Schuld. Im 19. Jahrhundert wurde gesagt: Lieber zwölf Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen hängen. Das ist vernünftig, das ist einer modernen Demokratie angemessen.

Das neulich vom Bundestag verabschiedete Gesetz hat sich von dieser Rechtsvorstellung verabschiedet. Das ist entsetzlich, es ist beschämend.


Spiegel.de, 03.07.2021
Dieser Text stammt aus „Post von Augstein“ – einer Kolumne auf Spiegel.de
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